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Oberlandesgericht Köln, 20 U 105/24

Datum:
20.09.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 105/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0920.20U105.24.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.03.2024 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 318/22 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.251,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 43 % und die Beklagte zu 57 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil – letzteres soweit nicht abgeändert – sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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