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Oberlandesgericht Köln, 15 W 7/24

Datum:
06.02.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 7/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0206.15W7.24.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. Januar 2024 - 28 O 5/24 - im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist.

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird zusätzlich angeordnet, dass der Antragsgegner es zu unterlassen hat, in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen und/oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen

1. „„Zitat wurde entfernt““ und/oder

2. „„Zitat wurde entfernt““,

wenn dies jeweils geschieht wie in der unter

Bilddarstellung wurde entfernt“

abrufbaren und nachfolgend wiedergegebenen Z.-Bewertung des Antragsgegners vom 6. Dezember 2023:

Bilddarstellung wurde entfernt“

Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.000 € festgesetzt.

 
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