Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 W 38/24

Datum:
21.05.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 38/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0521.15W38.24.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 28. März 2024 - 4 O 197/23 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Gegen den Schuldner wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 50 EUR ein Tag Ordnungshaft festgesetzt. Dem Schuldner wird gestattet, dieses Ordnungsgeld in Teilbeträgen von 50 EUR monatlich, zahlbar bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, beginnend ab Juli 2024, zu zahlen. Diese Vergünstigung, das Ordnungsgeld in Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.

Im Übrigen wird der Ordnungsmittelantrag des Gläubigers vom 15. Januar 2024 zurückgewiesen.

Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens beider Instanzen trägt der Gläubiger.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank