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Oberlandesgericht Köln, 15 U 221/22

Datum:
27.06.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 221/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0627.15U221.22.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Dezember 2022 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster - 14 O 364/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß über den Kläger Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, wenn dies geschieht wie in folgenden auf der Internetseite C. veröffentlichten, jeweils zuletzt am 7. Juni 2021 abgerufenen und in der Anlage A1 zur Klageschrift (Blatt 35 ff. der erstinstanzlichen Akten) abgedruckten Äußerungen:

a) Thread vom 00.00.2020 auf dem Profil A.:

00:00 Uhr: „Zitat wurde entfernt““

(https: C. A.)

              und/oder

00:00 Uhr: „Zitat wurde entfernt“"

(https: C. A.)

              und/oder

b) Thread vom 00.00.2020 auf dem Profil A.:

00:00 Uhr: „Zitat wurde entfernt“

(https: C. A.)

und/oder

d) Thread vom 00.00.2020 auf dem Profil A. als Antwort an G.:

00:00: „Zitat wurde entfernt“

(https: C. A.)

              und/oder

00:00 Uhr„Zitat wurde entfernt“"

(https: C. A.)

              und/oder

00:00 Uhr: „Zitat wurde entfernt““

(https: C. A.)

und/oder

00:00 Uhr„Zitat wurde entfernt““

(https: C. A.)

und/oder

00:00 Uhr: „Zitat wurde entfernt““

(https: C. A.)

              und/oder

00:00 Uhr: „„Zitat wurde entfernt“"

(https: C. A.)

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € und wegen der Gerichtskosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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