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Oberlandesgericht Köln, 15 U 204/22

Datum:
25.04.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 204/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0425.15U204.22.00
 
Tenor:

I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das am 24. Oktober 2022 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 496/21 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1) und 6) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.000 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2021 zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.134,55 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Juli 2021 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 34% und die Beklagte zu 66 %. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 36% und die Beklagte zu 64 %.

III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Abänderung der Festsetzung im angefochtenen Urteil auf 23.619,99 EUR festgesetzt.

 
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