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Oberlandesgericht Köln, 14 WF 21/25

Datum:
04.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilsenat - Familiensenat -
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 WF 21/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0304.14WF21.25.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der J. bei dem Landgericht Bonn vom 28.11.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom  22.11.2024 (18 F 89/22) werden der angegriffene Beschluss sowie der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.09.2024 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Herrn Rechtsanwalt T. C. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 641,05 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde der J. zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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