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Oberlandesgericht Köln, 12 U 48/23

Datum:
18.01.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12.Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 48/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0118.12U48.23.00
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der klägerischen Anschlussberufung wird auf die Berufung der Beklagten das am 09.03.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln zum Az. 30 O 137/22 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.960,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu

¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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