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Oberlandesgericht Köln, 10 WF 134/24

Datum:
12.12.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 134/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:1212.10WF134.24.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Verfahrenskostenhilfe zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Geilenkirchen vom 18.10.2024 – 11 F 182/24 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Kindesmutter wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Ihr wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 82,00 € ab dem 01.02.2025 zu zahlen.

Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss nach § 120a ZPO abgeändert werden.

Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG entfällt wegen Erfolgs des Rechtsmittels.

 
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