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Oberlandesgericht Köln, 24 U 66/23

Datum:
07.12.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 66/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1207.24U66.23.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.04.2023 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 312/22 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. Die Verurteilung zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 4% p.a. (Ziff. 1. c) bb) des berichtigten Urteilstenors) wird dahingehend abgeändert, dass die Zinsen wie folgt an die Klägerin zu 1) zu entrichten sind:

- aus 20.000,00 € seit dem 09.03.2020,

- aus weiteren 5.950,00 € seit dem 10.03.2020

- aus weiteren 80.000,00 € vom 12.03.2020 bis zum 19.03.2021 und

- aus weiteren 70.400,00 seit dem 20.03.2021.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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