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Oberlandesgericht Köln, 24 U 205/21

Datum:
26.10.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 205/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1026.24U205.21.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.08.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 161/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.540,23 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.06.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Mercedes SLK 250 D mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) N01.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber der E. in Höhe von 1.358,86 € freizustellen.

3.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des PKW gemäß Ziffer 1. in Annahmeverzug befindet.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 15% und die Beklagte zu 85%.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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