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Oberlandesgericht Köln, 20 U 320/22

Datum:
05.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
20 U 320/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0505.20U320.22.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.09.2022 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 26 O 463/21 –teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu seiner fondsgebundenen Rentenversicherung W. mit der Versicherungsschein-Nr. N01 Auskunft über den ungezillmerten Rückkaufswert (ohne Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten) einschließlich der Überschussanteile zu erteilen.

Der weitergehende Auskunftsantrag (Antrag zu 1) wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der das Verfahren abschließenden Entscheidung vorbehalten.

Das Teilurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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