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Oberlandesgericht Köln, 20 U 261/22

Datum:
28.04.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 261/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0428.20U261.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 41 O 220/20
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 13.07.2022 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 41 O 220/20 – wird die angefochtene Entscheidung unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtmittels teilweise dahingehend abgeändert, dass die Beklagte weiter verurteilt wird, dem Kläger Auskunft über die jeweilige Höhe der auslösenden Faktoren für die Neukalkulation der Prämien in sämtlichen ehemaligen und derzeitigen Tarifen des Versicherungsvertrags mit der Versicherungsnummer N01 seit dem 01.01.2012 zu erteilen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil - soweit nicht abgeändert – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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