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Oberlandesgericht Köln, 1 ORs 44/23

Datum:
20.04.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 ORs 44/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0420.1ORS44.23.00
 
Schlagworte:
Strafverfahrensrecht
Normen:
StPO § 297
Leitsätze:

Ist ein Pflichtverteidiger nur für einen Hauptverhandlungstermin bestellt, endet seine Beiordnung mit Ablauf dieses Hauptverhandlungstags. Die Rechtsmitteleinlegungsbefugnis des § 297 StPO steht ihm dann nicht zu.

 
Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 14. September 2022 wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 
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