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Oberlandesgericht Köln, 1 ORBs 130/23

Datum:
11.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 ORBs 130/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0511.1ORBS130.23.00
 
Schlagworte:
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Normen:
§ 80 OWiG
Leitsätze:

Die Ablehnung eines auf die sachverständige Begutachtung einer Geschwindigkeitsmessung gerichteten Beweisantrags mit zirkelschlüssiger Begründung kann sich als willkürlich und damit als Versagung des rechtlichen Gehörs darstellen.

 
Tenor:

I. Die Rechtsbeschwerde wird wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zugelassen.

II. Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Siegburg zurückverwiesen.

 
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