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Oberlandesgericht Köln, 19 U 123/22

Datum:
17.11.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 123/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1117.19U123.22.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.09.2022 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln zum Az. 5 O 66/20 abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 181.661,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21.150,99 € seit dem 09.12.2021 sowie aus weiteren 160.510,55 € seit dem 21.06.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Klägervor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 181.661,54 € festgesetzt.

 
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