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Oberlandesgericht Köln, 17 U 50/20

Datum:
25.01.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 U 50/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0125.17U50.20.00
 
Tenor:

a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Kostenvorschuss in Höhe von EUR 42.000,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2015 zu zahlen.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche weitergehenden Kosten zu erstatten, die diesen im Rahmen der ordnungsgemäßen Selbstvornahme zur Beseitigung der durch den Sachverständigen UD. in dessen Gutachten vom 8. November 2016 und 13. April 2018 (18 OH 27/15 Landgericht Köln) aufgeführten Mängel entstehen werden, soweit diese Kosten über den vorstehenden Betrag von EUR 42.000,00 hinausgehen.

c) Die Beklagte wird weiter verurteilt,

 
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