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Oberlandesgericht Köln, 15 W 129/23

Datum:
18.12.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 129/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1218.15W129.23.00
 
Tenor:

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 31. August 2023 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 26. Juli 2023 (5 O 140/23) wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 10.000 Euro bis zum 25. Juli 2023 und auf das erstinstanzliche Kosteninteresse ab dann festgesetzt wird.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

 
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