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Oberlandesgericht Köln, 15 U 61/23

Datum:
04.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 61/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0504.15U61.23.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

beabsichtigt der Senat, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 29. März 2023 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln durch Beschluss zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorliegen und die Berufung insbesondere offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit durchweg zutreffender und überzeugender Begründung zu Recht zurückgewiesen. Darauf nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.

 
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