Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 U 183/22

Datum:
10.08.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 183/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0810.15U183.22.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.12.2021 (83 O 22/20) teilweise abgeändert und die Beklagte über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus verurteilt,

1.               es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, die zu vollziehen ist an deren Geschäftsführern, zu unterlassen, Fotoaufnahmen, die im Inneren der E. in Köln oder von einem Sonderbereich der A. in Köln nämlich dem Dachbereich, dem Triforium, der Dombauhütte, einem Turm, der Domgrabung und/oder der Schatzkammer der A. in Köln gefertigt sind und welche die vorbezeichneten Bereiche der E. in Köln ganz oder teilweise wiedergeben, ohne Einwilligung der Klägerin gegenüber Dritten zu gewerblichen Zwecken zu lizenzieren und/oder lizenzieren zu lassen und/oder eine derartige Lizenzierung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, insbesondere wie nachfolgend wiedergegeben:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

und/oder

„Bilddarstellung wurde entfernt“

und/oder

„Bilddarstellung wurde entfernt“

und/oder

„Bilddarstellung wurde entfernt“

und/oder

„Bilddarstellung wurde entfernt“

2.               Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über sämtlichen Umsatz und sämtliche Gewinne, welche sie durch die Lizenzierung von Fotos gemäß Ziffer 1. erzielt hat aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, Foto, Art der Lizenz (Einzellizenz/ Unternehmenslizenz-Standardlizenz/ Lizenz Plus/ erweiterte Lizenz) und erzielte Lizenzgebühren.

3.               Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, welcher der Klägerin durch Handlungen der Beklagten gemäß Ziff. 1 entstanden ist und/oder zukünftig entstehen wird und jede ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, welche die Beklagte durch Handlungen gemäß Ziff. 1. auf Kosten der Klägerin erlangt hat.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung in der Hauptsache (Unterlassungs- und Auskunftsansprüche) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000 Euro sowie im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank