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Oberlandesgericht Köln, 15 U 121/22

Datum:
30.11.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 121/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1130.15U121.22.00
 
Tenor:

-          im Tenor zu Ziff. 1 hinter „im Rahmen des Beitrags „Zitat wurde entfernt!“ ergänzt wird wie folgt: „(= Datei als „Anlage K 17 Z._TV_vom_02.09.2019.mp4__eingefügt_am_03.09.19_09-57.mp4“ abgelegt in der elektronischen Akte hinter dem Stellvertreterdokument Bl. 110.A d.A.).“

und

-          im Tenor zu Ziff. 1. – 3. jeweils hinter „im Rahmen des Beitrags „Zitat wurde entfernt“ ergänzt wird wie folgt: „(= Datei als „Anlage K 25 Z.-Beitrag.mp4__eingefügt_am_11.08.20_16-28.mp4“ abgelegt in der elektronischen Akte hinter dem Stellvertreterdokument Bl. 242.A d.A.).“

2.               Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.              Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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