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Oberlandesgericht Köln, 10 U 93/22

Datum:
27.04.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 93/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0427.10U93.22.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Parteien im Übrigen das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.10.2022 – 8 O 295/21 – teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.768,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 58.883,57 EUR vom 18.11.2021 bis zum 20.04.2023 und aus 53.768,31 EUR seit dem 21.04.2023 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Porsche Macan S Diesel mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer N01.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des in Ziffer 1. genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen die Klägerin zu 9 % und die Beklagte zu 91  %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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