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Oberlandesgericht Köln, Not 2/21

Datum:
21.02.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
Senat für Notarsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
Not 2/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0221.NOT2.21.00
 
Schlagworte:
Anwaltsnotar, Bestellung, örtliche Wartezeit, Mutterschutz
Normen:
§ 5b BNotO
Leitsätze:

Zu den Zeiten der Unterbrechung der Anwaltstätigkeit, die bei einer längeren Dauer als einem Jahr der Bestellung zum Anwaltsnotar gem. § 5b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 3. BNotO (bzw. § 6 Abs. 2 BNotO a. F.) entgegenstehen können, gehören neben Erziehungszeiten auch Zeiten des Mutterschutzes nach dem MuSchG..

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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