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Oberlandesgericht Köln, 9 U 173/20

Datum:
24.05.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 173/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0524.9U173.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 444/19
 
Tenor:

1)                  Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 444/19 – wird zurückgewiesen.

2)                  Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3)                  Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4)                  Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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