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Oberlandesgericht Köln, 5 U 23/22

Datum:
27.07.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 23/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0727.5U23.22.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.12.2021 – 30 O 114/20 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 17.552,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges der Marke VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit der FIN N02 nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein und Kfz-Brief und der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 1.509,76 € erledigt ist.

Im Übrigen bleibt das angefochtene Urteil aufrechterhalten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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