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Oberlandesgericht Köln, 24 U 2/22

Datum:
22.09.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 2/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0922.24U2.22.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.11.2021 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 345/29 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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