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Oberlandesgericht Köln, 20 U 320/22

Datum:
03.11.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
20 U 320/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:1103.20U320.22.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.09.2022 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 26 O 463/21 –weiter abgeändert und die Beklagte über die bereits mit Teilurteil vom 05.05.2023 erfolgte Verurteilung zur Auskunft hinaus verurteilt, an den Kläger 11.808,98 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2022 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Anträge zu 1) und 2) aus dem Schriftsatz vom 05.09.2023 abgewiesen.

              Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Das Schlussurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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