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Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 373/22

Datum:
07.12.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RBs 373/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:1207.1RBS373.22.00
 
Schlagworte:
Ordnungswidrigkeitenrecht
Normen:
§§ 79 Abs. 1 Ziff. 5, 72 Abs. 2 OWiG
Leitsätze:

Zur Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlusswege, wenn das Tatgericht eine Geldbuße von 1.500,-- € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, nachdem die Verteidigung ihr Einverständnis unter der Bedingung erklärt hatte, dass „lediglich ein einmonatiges Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) verhängt“ werde

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 6. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 
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