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Oberlandesgericht Köln, 15 W 75/21

Datum:
08.03.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 75/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0308.15W75.21.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung in dem am 1. September 2021 verkündeten Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 225/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und unter Einbeziehung der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen Instanz werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 60 %, die Beklagte zu 1 zu 35 % und der Beklagte zu 2 zu 5 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 1 zu 40 %. Der Beklagte zu 2 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 22.000 € festgesetzt.

 
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