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Oberlandesgericht Köln, 15 W 55/21

Datum:
27.01.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 55/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0127.15W55.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 15 O 356/20
 
Tenor:

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 24.7.2021 gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 1.7.2021 (15 O 356/20) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 28.7.2021 wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Datenauskunft (Klageantrag zu 1) auf 5.000 Euro (statt 500 Euro) festgesetzt wird.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

 
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