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Oberlandesgericht Köln, 15 U 83/21

Datum:
10.03.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 83/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0310.15U83.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 493/17
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.4.2021 (20 O 493/17) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.366,36 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 29.12.2017 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/8 und die Beklagte zu 3/8.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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