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Oberlandesgericht Köln, 15 U 82/21

Datum:
07.04.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 82/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0407.15U82.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 30 O 5/21
Schlagworte:
Einbaukosten
Normen:
BGB § 439 Abs. 3
Leitsätze:

Zum Begriff des "Einbaus" bzw. des "Anbringens" bei § 439 Abs. 3 BGB

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Mai 2021 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 30 O 5/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Bonn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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