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Oberlandesgericht Köln, 15 U 170/21

Datum:
10.02.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 170/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0210.15U170.21.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Juli 2021 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln durch Beschluss zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorliegen und die Berufung insbesondere offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Landgericht hat die Klage jedenfalls im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten stehen der Klägerin nicht zu.

 
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