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Oberlandesgericht Köln, 14 UF 16/22

Datum:
06.05.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilsenat -
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 UF 16/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0506.14UF16.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kerpen, 153 F 35/12
 
Tenor:

„Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der A AG mit der Vers.-Nr. X1 zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 4.058,28 € auf dem vorhandenen Konto X2 bei der B, bezogen auf den 30.06.2012, begründet. Die A AG wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,75 % Zinsen seit dem 30.06.2012 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die B zu zahlen.“

Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückwiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren 14 UF 32/18 werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden insoweit nicht erstattet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 14 UF 16/22 hat die Antragsgegnerin nach einem Verfahrenswert von 9.600,00 € zu tragen. Darüber hinaus werden Gerichtskosten nicht erhoben und weitergehende außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

 
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