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Oberlandesgericht Köln, 9 U 253/20

Datum:
16.11.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 253/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:1116.9U253.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 1/20
 
Tenor:

1)                  Die Berufung des Klägers gegen das am 09.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 20 O 1/20 – wird zurückgewiesen.

2)                  Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3)                  Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4)                  Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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