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Oberlandesgericht Köln, 7 VA 11/18

Datum:
05.05.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 VA 11/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0505.7VA11.18.00
 
Tenor:

1.       Alle Ablehnungsgesuche des Antragstellers seit dem 26.02.2021 gegen die Mitglieder „des Spruchkörpers einschließlich der zuständigen Urkundsbeamtinnen“ werden verworfen.

2.       Die als Nichtigkeits- oder Restitutionsklage bezeichneten Anträge seit dem 26.02.2021 werden zurückgewiesen.

3.       Die Prozesskostenhilfegesuche des Antragstellers werden zurückgewiesen.

4.       Die Kosten der Verfahren werden dem Antragsteller auferlegt.

5.       Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

6.       Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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