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Oberlandesgericht Köln, 26 W 2/21

Datum:
16.09.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 W 2/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0916.26W2.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 15 O 387/20
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der beschwerdeführenden Person gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16. August 2021 (Az. 15 O 387/20) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden,

Die beschwerdeführende Person hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 
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