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Oberlandesgericht Köln, 24 U 144/20

Datum:
21.01.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 U 144/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0121.24U144.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 394/19
 
Tenor:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 21.10.2020 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 394/19 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 
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