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Oberlandesgericht Köln, 20 U 93/21

Datum:
26.10.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 93/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:1026.20U93.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 423/20
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.06.2021 (Az. 26 O 423/20) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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