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Oberlandesgericht Köln, 20 U 44/21

Datum:
22.10.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 44/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:1022.20U44.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 287/20
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. April 2021 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 287/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.765,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. August 2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 69% und die Beklagte zu 31%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 67% und der Beklagten zu 33% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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