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Oberlandesgericht Köln, 20 U 42/21

Datum:
26.11.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 42/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:1126.20U42.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 O 161/20
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.03.2021 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 12 O 161/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.636,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 19 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 63 % und der Beklagten zu 37 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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