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Oberlandesgericht Köln, 19 U 117/20

Datum:
11.06.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 117/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0611.19U117.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 168/19
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.09.2020 (26 O 168/19) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.              Die Klage wird abgewiesen.

Die Klage der Streithelferin gegen die Klägerin zu 1) wird abgewiesen.

2.              Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin die Kläger zu je 1/8 und die Streithelferin zu 3/4 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten haben die Kläger zu je 1/2 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) hat die Streithelferin zu 3/4 zu tragen. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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