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Oberlandesgericht Köln, 17 U 162/19

Datum:
19.05.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 U 162/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0519.17U162.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 8 O 482/16
 
Tenor:

1.

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Oktober 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 482/16 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

2.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen und sich zu einer etwaigen Rücknahme der Berufung zu erklären.

3.

Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf (bis zu) 50.000 € festzusetzen.

 
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