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Oberlandesgericht Köln, 16 U 95/20

Datum:
02.07.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 95/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0702.16U95.20.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten – und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers – wird das am 03.06.2020 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 61/19 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 42.753,13 € festgesetzt (Berufung des Klägers = 2.181,16 €; Berufung der Beklagten = 40.571,97 €).

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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