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Oberlandesgericht Köln, 16 U 118/20

Datum:
14.04.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 118/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0414.16U118.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 7 O 219/16
Schlagworte:
Architekt, Prüfingenieur
Normen:
§§ 634, 280 BGB BGB
Leitsätze:
 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Aachen (7 O 219/16) vom 10.07.2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die gegen den Beklagten zu 1 gerichtete Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 2 zu 15 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 2 zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 trägt die Klägerin.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz – einschließlich der Kosten der Streithilfe – trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten zu 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1 zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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