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Oberlandesgericht Köln, 16 U 115/21

Datum:
01.12.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 115/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:1201.16U115.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 7 O 191/20
Schlagworte:
Werkvertrag, Abnahme ohne Mängelvorbehalt
Normen:
§§ 640 Abs. 3 BGB
Leitsätze:

Die Abnahme des Werkes ohne Mängelvorbehalt schließt nur die in § 640 Abs. 3 BGB genannten Rechte, dagegen nicht die Ansprüche des Werkbestellers auf  Schadensersatz wegen ihm entstandener Mangel- oder Mangelfolgeschäden aus.

 
Tenor:

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 07.07.2021 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 191/20 – nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.

 
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