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Oberlandesgericht Köln, 11 U 68/20

Datum:
07.07.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 68/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0707.11U68.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 7 O 283/19
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 22. April 2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 283/19 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

jeweils Zug um Zug gegen Abtretung des Herausgabe- und Übereignungsanspruchs bezüglich des Fahrzeugs VW Touareg 3.0 V6 TDI, FIN: D aus dem vorbezeichneten Darlehensvertrag sowie dem Sicherungsübereignungsvertrag mit der Volkswagen Bank.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.666,95 € freizustellen.

       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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