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Oberlandesgericht Köln, 9 W 34/20

Datum:
12.11.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 W 34/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1112.9W34.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 241/19
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 18.08.2020 wird die im Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 24.06.2020 - 20 O 241/19 - getroffene Streitwertfestsetzung wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf bis zu 11.000,00 € festgesetzt, wobei auf den Klageantrag zu 2) bis zu 5.000,00 € entfallen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).

 
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