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Oberlandesgericht Köln, 9 U 233/19

Datum:
19.02.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 233/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0219.9U233.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 97/19
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.09.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 9 O 97/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 3.033,37 € festgesetzt.

 
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