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Oberlandesgericht Köln, 7 VA 28/19

Datum:
26.02.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
Beschluss
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 VA 28/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0226.7VA28.19.00
 
Tenor:

Die gegen den Richter am Oberlandesgericht A, die Richterin am Oberlandesgericht B und die Richterin am Oberlandesgericht C gerichteten Ablehnungsanträge des Antragstellers vom 4.2.2020 und 18.2.2020 werden als unzulässig verworfen.

Die Anhörungsrüge, der Tatbestandberichtigungsantrag und der Beschlussergänzungsantrag des Antragstellers vom 18.2.2020 werden zurückgewiesen.

Das gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle D gerichtete Ablehnungsgesuch vom 19.2.2020 wird als unzulässig verworfen.

 
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