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Oberlandesgericht Köln, 7 U 304/19

Datum:
22.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 304/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0422.7U304.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 141/19
Schlagworte:
Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Finanzbehörden, Finanzamt, Umsatzsteuer
Normen:
BGB § 839; GG Art. 34; AO § 88
Leitsätze:

1. Zum Umfang der Ermittlungspflicht der Finanzbehörden bei der Festsetzung von Umsatzsteuer

2. Amtshaftungsansprüche bei Verletzung der Ermittlungspflicht, insbesondere Abgrenzung von Fehlern der Rechtsanwendung von Fehlern bei der Sachverhaltsermittlung

 
Tenor:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des beklagten Landes gegen das am 12.11.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 141/19 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Das beklage Land erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 
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